Ein Artikel aus dem Ärzteblatt

(Deutsches Ärzteblatt / PP/ Heft 4 / April 2008)

Link zum Download des Artikel als PDF Datei [300 KB]

Unsere Anmerkungen zu diesem Artikel

(Brief an die Redaktion des Deutschen Ärzteblatt)

Sehr geehrte Damen und Herren,
zu der Veröffentlichung im Wissenschaftsteil PP Heft 4 vom April 2008 wurde ein Artikel zur Problematik Transsexualität /Transidentität veröffentlicht. Da von völlig falschen Grundlagen ausgegangen wurde, halten wir es für dringend erforderlich, dies nicht nur aus Sicht betroffener Patienten richtigzustellen. Es ist sicher lobenswert, wenn sich Mediziner und Psychologen dieser Thematik annehmen. Das Problem ist aber, selbst in bester Absicht, wie auch im Artikel von Frau Dr. phil Marion Sonnenmoser ersichtlich, dass von längst überholten und irrealen Annahmen und Vorstellungen ausgegangen wird. Daher sind auch falsche Schlussfolgerungen zwangsläufig. Es soll hiermit versucht werden, die Tatsachen korrekt darzulegen und somit eine effiziente Behandlung von Menschen mit Transidentität zu gewährleisten.

Die Darlegung, dass es 2000 bis 6000 Menschen in Deutschland gibt, die von Transidentität betroffen sind, ist Schönfärberei oder das bewusste Ignorieren von Tatsachen. Das TSG (Transsexuellengesetz) gibt es seit 1980. Wenn in jedem Bundesland im Durchschnitt nur 50 Personen nach §1 TSG eine Vornamensänderung beantragen (in Berlin und Brandenburg durchschnittlich etwa 150 jährlich), sind seit Bestehen des TSG also mindestens 20. 000 Menschen mit Transidentität aktenkundig. Die Anzahl der Betroffenen, die sich in hormoneller oder anderer medizinischer Behandlung befinden ist aber mit Sicherheit mehr als doppelt so hoch. Transidentität gab es auch schon vor dem TSG. Man muß also davon ausgehen, dass real etwa 50. 000 bis 60. 000 Menschen in Deutschland einen sozialen Wechsel vollzogen haben, die heute noch leben. Weltweite Studien ergaben Anfang der 90er Jahre eine Häufigkeit in der Bevölkerung von 0,5%. Hier sei das Buch " Das Monalisa-Syndrom" zu empfehlen (leider nur noch gebraucht erhältlich).

Die Aussage, dass lediglich 43 bis 50% der Betroffenen eine chirurgische Angleichung wünschen, widerspricht den realen Erfahrungen von weit über 500 Betroffenen, seit Bestehen der SHG 1999 und den bundesweiten Erfahrungen von Institutionen, Verbänden oder Vereinen. Bisher sind mir z. B. im Raum Berlin - Brandenburg nur zwei Fälle bekannt, die für sich körperverändernde chirurgische Behandlungen dauerhaft ausschließen. Allerdings ist es Tatsache, dass die Missachtung des Grundanliegens der Humanmedizin " Durch eine Behandlung das bestehende Leid eines Patienten nicht zu verschlimmern, bzw. dem Patienten kein neues Leid zuzufügen" und das Ignorieren des Behandlungszieles entsprechend der WHO in den ICD 10 F64.0 ...den eigenen Körper den bevorzugten (psychischem) Geschlecht soweit wie möglich anzugleichen" , durch MDK und Krankenkassen, entgegen der Therapiehoheit behandelnder Fachärzte, eine Weiterbehandlung und somit körperangleichende Maßnahmen erheblich behindert werden. Die SHG verzeichnet jährlich 40 bis 70 Neuzugänge. Im gleichen Zeitraum erhalten aber weniger als 10% eine Kostenübernahme für operative körperangleichende Behandlungen, meist wegen fehlendem "Alltagstest", fehlender Psychotherapie, fehlender Vornamensänderung oder anderen für eine medizinische Behandlung irrealen Annahmen.
Darlegungen zum "Vorgehen bei angestrebter Geschlechtsumwandlung" sind nicht nur sachlich falsch, sondern menschenverachtend. Zuerst einmal kann kein Mensch sein Geschlecht wechseln. Bis heute kennt die Wissenschaft keine eindeutige Definition für Mann oder Frau. Auch die chromosomale Grundlage besteht lebenslang.

Die genitale Zwangszuweisung durch den sogenannten "Hebammenblick“ bei der Geburt, wird gesellschaftlich wie rechtlich als Grundlage angesehen. Dies ist aber nicht in jedem Fall real, wie Transidentität bzw. Hermaphroditen immer wieder verdeutlichen. Die Auffassung, dass hier 5 Stufen durchlaufen werden müssen und wie dies zu erfolgen hat, steht nicht nur im Widerspruch zu den Erkenntnissen der modernen Schulmedizin, sondern verletzt auch Grundrecht.

Jetzt werden viele aufschreien und meinen, man müsse uns ja vor uns selbst schützen! Wer schützt uns vor diesem Irrsinn? Die Begründung darin zu suchen, dass ein oder zwei Rückwandlungen unter 100 Betroffenen dies erfordere, rechtfertigt es nicht, bei 98 Betroffenen das Leiden zu verstärken oder neue Leiden zu verursachen. In der SHG sind bis heute nur zwei Fälle bekannt, bei denen der soziale Wechsel abgebrochen wurde bzw. der Wunsch nach Rückwandlung bestand, wobei hier seit Jahren bestehende psychische Erkrankungen falsch interpretiert wurden und andererseits fehlende Aufklärung ursächlich waren. Es könnte vielen Betroffenen Leid erspart werden, wenn wir nicht als abartig oder psychisch Krank angesehen würden, sondern als eine Facette der menschlichen Evolution, die durchaus liebenswert und integrationsfähig ist. Im beruflichen Leben können wir sehr wohl für viele tausend Menschen und Millionen an Technik Verantwortung übernehmen. Eigenverantwortung wird uns aber abgesprochen. Andere müssen über uns entscheiden. Sicher ist es ein Problem für die Schulmedizin, das Transidentität bis heute nur über die Ausschlußdiagnostik mit hoher Wahrscheinlichkeit angenommen werden kann. Solange aber Empfehlungen zur Behandlung ohne Mitwirkung von Patienten erarbeitet werden, ist dies, als ob Blinde Alltagshilfen für Körperbehinderte entwickeln. Wir möchten ganz normal als Frau oder Mann wahrgenommen werden. Wie sind keine Menschen zweiter Klasse, es sei denn wir machen uns selbst dazu.

Mit freundlichen Grüßen

Anke Streifeneder
( Leitung der SHG)